Neubauprojekt KollbrunnIn Kollbrunn liegt die Natur direkt vor Ihrer Haustür: Ein Paradies für Wanderer, Velofahrer und Geniesser, die dem Trubel der Stadt entfliehen möchten, ohne auf eine gute Anbindung zu verzichten. Es laden nicht nur die weitläufigen Wege entlang der Töss zu ausgedehnten Spaziergängen ein, sondern auch einzigartige Naturdenkmäler. 3.5-Zimmer-DachwohnungDiese attraktive 3.5-Zimmer-Dachwohnung überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung und helle Wohnräume. Der grosszügige Wohn-, Ess- und Küchenbereich bildet das Zentrum der Wohnung und bietet viel Platz für Wohnen und geselliges Beisammensein. Charmante Dachfenster sorgen zusätzlich für viel Tageslicht und verleihen der Wohnung eine besondere Wohnatmosphäre. Vom Wohnzimmer gelangen Sie direkt auf Ihren sonnigen Balkon, der zum Entspannen im Freien einlädt. Ein Badezimmer mit Badewanne, ein separates Bad mit WC/Dusche und ein Reduit mit Waschturm sorgen für komfortables Wohnen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an der Lindenstrasse 8 in Kollbrunn! Die Wohnung-Highlights auf einen Blick Grosszügiger Wohn-/Ess-/KüchenbereichZwei Nasszellen (Bad/WC und DU/WC)Sonniger Balkon (12 m²)Reduit mit Waschturm in der WohnungHelle Räume und funktionaler GrundrissRuhige Lage Charmante DachfensterKellerraum von 9 m² im UGParkplätze und zusätzliche Kellerräume Parkplätze Standardgrössen: CHF 42'000.--Parkplätze Sondergrössen: ab CHF 45'000.-- Beim Kauf einer 4.5 oder 5.5 Zimmer-Wohnung können zusätzlich zwei Garagenparkplätze erworben werden. Grundsätzlich wird bei einer 3.5-Zimmer-Wohnung ein Garagenparkplatz zum Kauf angeboten. Zusätzliche Kellerräume können je nach Verfügbarkeit ab CHF 22'050.- dazu erworben werden. ZahlungsmodusBei Unterzeichnung des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung von CHF 40'000.-- fällig. 20% vom Verkaufspreis (inkl. Anzahlung) werden bei der Beurkundung des Kaufvertrages verrechnet. Der Restbetrag bei Schlüsselübergabe/Eigentumsübertragung. Bauherrenwünsche sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen - spätestens bei Eigentumsübertragung. Bemerkungen:Handänderungs- und Notariatskosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer übernommen. Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten.